AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Für den Auftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bau-Fuchs. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

1.2. Ergänzend gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.

1.3. Die Bestellung des Kunden im Bestellformular ist das Angebot im Rechtssinne. Die Annahme erfolgt mit gesonderter Auftragsbestätigung durch Bau-Fuchs.

2. Einheitspreis

2.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Einheitspreisen und Aufmaß.

2.2. Eine Änderung der Einheitspreise wegen Mehr- oder Mindermengen erfolgt nicht.

3. Pauschalpreis

3.1. Soll ein Pauschalpreis für bestimmte Positionen vereinbart werden, ist dies in der Bestellung zu kennzeichnen.

3.2. Der Pauschalpreis ist anteilig zu kürzen, soweit die erbrachten Mengen die im Auftrag angegebenen Mengen um mehr als 10,00% unterschreiten und anteilig zu erhöhen, wenn die erbrachten Mengen die in der Bestellung angegebenen Mengen um mehr als 10,00% überschreiten.

4. Art, Umfang und Güte der Leistung

4.1. Geringfügige Farbabweichungen bei der Ausführung gegenüber Mustern und Farbkarten sind aus produktionstechnischen Gründen trotz entsprechender Kontrollen nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel dar.

4.2. Im Zuge der Montageleistung ist eine weitestgehend planebene Fläche in der Unterkonstruktion für die nachfolgende Panelmontage herzustellen. Ein vollständiger Ausgleich von bauseitigen Unebenheiten ist nicht Gegenstand der Leistung.

5. Zusätzliche Arbeiten

5.1. Die Verkleidung von Ortgang, Dachvorsprüngen, Dachkästen und aus der Fassade hervorstehenden Bauteilen wie Markisen und Vordächern ist gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

5.2. Beim Auftrag wird von einer ebenen Oberfläche der vorhandenen Fassade ausgegangen. Muss Bau-Fuchs die Oberfläche durch besondere Maßnahmen ausgleichen, sind diese Maßnahmen gesondert zu vergüten.

5.3. Arbeiten, die in der Bestellung nicht enthalten sind, hat der Kunde gesondert zu vergüten.

5.4. Im Übrigen erfolgt die Abrechnung gesondert zu vergütender Arbeiten nach ortsüblichen und angemessenen Preisen.

 

6. Stundenlohn
Soweit nach Stundenlohn abzurechnen ist oder abgerechnet wird, beträgt der Stundensatz 45,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Fahrtkosten
Soweit Fahrtkosten abzurechnen sind oder abgerechnet werden, beträgt der Kilometersatz 0,50 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

8. Preisanpassung wegen Bauverzögerung
Verzögert sich die Bauausführung um mehr als 3 Monate aus Gründen, die beim Kunden liegen, kann Bau-Fuchs GmbH die Preise an gestiegene Kosten für Material und Personal anpassen, maximal aber um 5,00%.

9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Ware bleibt bis zum vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10. Aufmaß und Öffnungen
Beim Aufmaß werden einzelne Öffnungen bis jeweils 2,5 qm übermessen. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 15,00% der gesamten Fassadenfläche brutto (einschließlich der Öffnungen) übermessen werden.

11. Protokoll
Nach Fertigstellung haben Kunde und Bau-Fuchs GmbH ein Protokoll aufzunehmen. Dort sind Abnahme, etwaige Mängel und das Aufmaß festzustellen.

12. Gewährleistung und Haftung
Für die Gewährleistung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

13. Mitwirkung Kunde
Der Kunde hat bei der Durchführung des Auftrags mitzuwirken.
Insbesondere hat der Kunde
• Termine zur Bauausführung mit Bau-Fuchs für eine rechtzeitige Bauausführung zu vereinbaren
• Termine einzuhalten und freien Zugang zur Baustelle zu gewährleisten,
• störende Bauteile und Anlagen wie Satellitenschüsseln, Regenfallrohre, Leitungen, Blitzschutz, Markisen, Rollladen, Leuchten und Bewegungsmelder zu entfernen,
• Anlagen und Bauteile, die nicht entfernt werden können zu schützen und zu kennzeichnen,
• etwaige behördliche Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen,
• für Strom an der Baustelle auf eigene Kosten zu sorgen,
• die schriftliche Genehmigung vorzulegen, wenn Gerüste auf Nachbargrundstücken oder öffentlichem Grund gestellt werden müssen.

13.2. Mehrkosten, die Bau-Fuchs durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, hat der Kunde zu ersetzen; insbesondere die Fahrkosten für vergebliche Fahrten zwischen dem Betrieb der Bau-Fuchs und der Baustelle.

13.3. Soweit der Kunde trotz angemessener Fristsetzung nicht mitwirkt, ist Bau-Fuchs berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen.

14. Schadenersatz und Pauschale

14.1. Kündigt der Kunde den Auftrag, ohne dass dies Bau-Fuchs zu vertreten hat, stehen der Bau-Fuchs GmbH die Rechte aus § 649 BGB zu. Statt dessen kann Bau-Fuchs für Aufwendungen und entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag von 25,00% der kalkulierten Gesamtvergütung geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Bau-Fuchs nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

14.2. Das gleiche gilt, wenn die Bau-Fuchs GmbH kündigt, weil der Kunde nachhaltig seine Mitwirkungspflicht verletzt hat.

15. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der Bau-Fuchs GmbH.

16. Gerichtstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Schönau an der Brend. Gerichtsstand ist das für Schönau an der Brend zuständige Gericht. Dieser Gerichtsstand gilt auch dann, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ein solcher bei Klageerhebung nicht bekannt sein sollte.

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sollte eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.****

18. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einer Woche ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Stand: Oktober 2011